Aktuelle BAT Sturm und Kollegen-Meldungen
Für uns als Wirtschaftsanwälte gehört es zur Selbstverständlichkeit, aktuelle Rechtsentwicklungen in unseren Tätigkeitsgebieten zu verfolgen und in unsere Beratung einfließen zu lassen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Meldungen, die auch jenseits einer konkreten Beratung interessant sein könnten.
Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG-neu
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues Datenschutzgesetz. Das brachte nicht nur einige gravierende Neuerungen mit sich, sondern es sorgt auch immer noch Verunsicherung bei kleinen bis mittleren Unternehmen.
Banken dürfen nicht einfach Dispokredit streichen
Die auf eine Pfändungsmaßnahme folgende Streichung des Dispokredits durch die Bank unter Verweis auf eine entsprechende Klausel in den AGB ist unwirksam.
Bessere Chancen für Konfessionslose
Konfessionslosen Arbeitnehmern darf der Zugang zu Kirchenjobs nicht grundsätzlich verwehrt werden. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof.
Zum 1.10. tritt das Transparenzregister in Kraft und nicht nur jede GmbH ist betroffen
Durch das Transparenzgesetz wird in Deutschland ein neues sogenanntes Transparenzregister eingeführt. Ein solches Register soll europaweit etabliert werden und dazu dienen, unternehmerische Strukturen sowie verzweigte Firmengeflechte offenzulegen – sprich Angaben zu den „wirklichen Eigentümern“ an einem Unternehmen zu machen.
BGH: Pauschale Gebühr für SMS-Tan unzulässig
Für den Bundesverband der Verbaucherzentralen hat sich der Gang durch die Instanzen (fast) gelohnt. Wer sich beim Onlinebanking eine Transaktionsnummer (Tan) per SMS schicken lässt, muss nicht in jedem Fall Gebühren dafür bezahlen.
Hauptberuf vs. Nebentätigkeit
Wie weit kann mein Arbeitgeber meine beruflichen Nebentätigkeiten kontrollieren bzw. beschränken? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 14 Ca 6964/15) beschäftigen.
Sparen kann teuer werden – vor allem beim Immobilienerwerb
Ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt wieder einmal: sich mögliche Rechtsanwalts- und Notarkosten im Vorhinein sparen zu wollen, kann im Nachhinein teuer werden.
Frühjahrsputz – auch für Ihre AGB!
Frühling heißt Sonnenschein, Erdbeerzeit und… Frühjahrsputz: in der Wohnung, im Garten, bis hin zum Auto. Und selbstverständlich auch bei Ihren Verträgen, allen voran Ihren AGB!
BFH: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.
Fitnessstudios: Unzulässige Klauseln immer noch an der Tagesordnung
Nach einer bundesweiten, allerdings nicht repräsentativen Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit, dass bei Verträgen mit Fitnessstudios immer noch vieles im Argen läge.