Schlechte Nachrichten für betrunkene Feuerwehrleute
Endet eine Betriebsveranstaltung mit einer geselligen Runde und stürzt ein Teilnehmer wegen Trunkenheit im Bereich einer „Pinkelrinne“, so liegt kein Arbeitsunfall vor.
Endet eine Betriebsveranstaltung mit einer geselligen Runde und stürzt ein Teilnehmer wegen Trunkenheit im Bereich einer „Pinkelrinne“, so liegt kein Arbeitsunfall vor.