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Neue Pflicht­an­ga­ben in Arbeitsverträgen

Neue Pflicht­an­ga­ben in Arbeitsverträgen

Ab 1. August gelten wich­tige neue Bestim­mun­gen bezüg­lich Pflicht­an­ga­ben in Arbeits­ver­trä­gen durch Arbeit­ge­ber. Es geht dabei um trans­pa­ren­tere und vorher­seh­ba­re­rer Arbeits­be­din­gun­gen für Arbeit­neh­mer. Ein Über­blick für Sie, damit Sie gewapp­net sind.