Bessere Chancen für Konfessionslose
Konfessionslosen Arbeitnehmern darf der Zugang zu Kirchenjobs nicht grundsätzlich verwehrt werden. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof.
Konfessionslosen Arbeitnehmern darf der Zugang zu Kirchenjobs nicht grundsätzlich verwehrt werden. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof.